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Werde mir morgen diese Strecke zu Gemüte führen! https://kurv.gr/DYPqB Treffpunkt 08.30 OMV Alland, Abfahrt 08.35. Tempo......ich würds zügig nennen. Ich bin der mit der weissen FZ1N.
Hat vielleicht jemand Zeit und Lust mitzufahren? Ich werd eine kleine Runde drehen, um die nigelnagelneuen S22 einzufahren.
Starte so gegen 07.00 vom 22.Bezirk in Richtung Süden (Wildalpen?) und plane gegen 15.30 wieder Zuhause zu sein. Treffpunkt irgendwo dazwischen natürlich möglich! Grüße Richi
alles genehmigt? geht mitn powercommander angeblich nicht.... aber mir machen die anderen zweiräder und die "sonntagsausflügler" im bürgerkäfig mehr sorgen als die rennleitung! wir haben morgen meine eltern zu besuch und ich muß grillen.
im normalfall bekommst die strafe fürs delikt, eine strafe für nichterteilung der lenkerauskunft und das führen eines fahrtenbuches vorgeschrieben! den schein zwickens dir nicht, weil sie dir nicht nachweisen können, tatsächlich selbst gefahren zu sein!
ich hab das einmal, und zwar beim ersten mal, gemacht...... mit dem moped zum pann, den ganzen tag geheizt (6turns?, den letzten hab ich sogar auslassen) und dann mit moped wieder zaus. NIE WIEDER! ich war dermaßen hin (physisch und psychisch) , daß es, imho, fast schon fahrlässig war, noch motorrad zu fahren. würde bus oder pkw/hänger empfehlen.
na bumm, i hoff "freiwillig" und ned krankheitsbedingt! übrigens, vielleicht hilfts beim erinnern, bin a arbeitskollege vom "söldner", fallst den dicken buben noch kennst!
Zitat von klotzfisch im Beitrag #1Reine Neugier, just for fun: Wieso habt ihr gerade euren Nickname gewählt bzw wofür steht er? Wer ist der älteste, wer der jüngste Member? Wie lang fahrt ihr schon Motorrad? Was ist auf eurem Profilbild zu sehen bzw wofür steht es?
1) den namen hat mir eine netter vorgesetzter verpasst, beschreibt lediglich meine frisur und auch unseren humor.... 2) 43, somit weder noch 3) seit 1999 4) ich, während der em 2008
das problem kenn ich! rasierte birne, damals a yzf750r und wir waren gemeinsam auf einer hochzeit (romsei?).... mei profilbild bin ich, denk dir einfach die farbe weg!
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3egal wer was wo schreibt, die STVO ist die grundlage für die regeln im straßenverkehr und da steht eindeutig:
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit Vorheriger Suchbegriffrechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
nein!
sowohl das zuständige ministerium, (bmvit) als auch die, in diesem fachbereich, speziell geschulten beamten der verkehrsabteilung, empfehlen und lehren das versetzt fahren als sicherer, somit wäre das direkte hintereinander fahren eine eigene gefährdung im sinne der stvo. ich würde mir, wie auch schon vom robschi angeführt, vor ort um eine eventuell drohende strafe keine sorge machen und mir die anzeige schicken lassen.