Zitat von Benutzername im Beitrag #1
Schwachsinn das diese 95 db das Standgeräusch betrifft... ich fahre ja auf der Straße und stehe nicht herum. Aber hallo, ist ja klar, denn das Fahrgeräusch ist ja leiser und da würde man nicht die breite Masse treffen. Beispiel Tuono V4 Bj 2013 eingetragene 103 db Standgeräusch, Fahrgeräusch eingetragene 79 db. Da fragt man sich schon über die Sinnhaftigkeit bzw wer diese Fachleute sind die das beschlossen haben,
Lustig ist, dass die Polizei erst kürzlich mit der Ducati Multistrada ausgestattet wurde (103 db Standgeräusch). Na hoffentlich hat man die in Tirol noch nicht bekommen oder gibst dann eine Ausnahmeregelung?
Man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich auf die Idioten beschränken die ohne Db-Killer fahren bzw die unbedingt mit hoher Drehzahl ihren neuen Auspuff herzeigen wollen.
LG
Hallo!
Ich gebe dir Recht das diese Regelung bezüglich Standgeräusch (Nahfeldpegel) Schwachsinn ist.
Nicht Recht gebe ich den vielen Postern auf Facebook, welche glauben das dies auch die Multistraden von der Polizei betrifft.
Erstens habens in Tirol gar keine Multistrada.
Und Zweitens - wenn sie welche hätten - gäbe es 100% für sie Ausnahmen. Weil sie ja Einsatzfahrzeuge sind.
So wie bei Rettung, Feuerwehr oder Bundesheer. Die müssen ja auch nicht der Euro 4 Norm entsprechen, brauchen keine Vignetten und teilweise gar keine Pickerlüberprüfungen (Bundesheerfahrzeuge), weil sie das in ihren Werkstätten "selbst erledigen".
Manche sind halt gleicher als gleich.
Ich hoffe sehr das dieses Fahrverbot vor Gericht beanstandet wird.
Weil schließlich wird bei der (positiven) Pickerlüberprüfung bescheinigt, dass dieses Fahrzeug für die öffentlichen Straßen verkehrs - und betriebssicher ist. Da gehört die Lärmentwicklung auch dazu. Zu laut, kein Pickerl.
Und wenn man das quasi schriftlich hat das man damit auf öffentlichen Straßen fahren darf, ist es schon ein starkes Stück zu entscheiden "Ja, aber bei uns net".
lg Robschi