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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Kfz entstehen. Da beim Parken das Fahrzeug nicht in Verwendung ist, ist die Haftpflichtversicherung leistungsfrei. In dem geschilderten Fall musst du also den Schaden aus der eigenen Tasche berappen, denn auch die private Haftpflichtversicherung, im zuge der Hausratsversicherung, wird nicht zahlen da diese bei Schäden durch erd-, land- oder luftgebundene Fahrzeuge ebenfalls leistungsfrei bleibt.
Zitat von LordBelakor im Beitrag #1Hallo und griaß eich, liabe Motorradcommunity! Hab gmerkt dass das 1000ps Forum recht tot ist und der liebe @Robschi hat mich drauf aufmerskam gemacht dass hier eine rege Community ist. Freu mich drauf ein Teil davon zu sein!
So jetzt zum Thema: Lenkkopflager sind etwas verschleisst, merkt man weil der Lenker gaaaanz leicht einrastet in Geradeausstellung. Naja Pickerl krieg ich keins, und der Händler verlangt 60€ für die Lager und 3 Mannstunden ala 100€ für die Arbeit. Klingt irgendwie nach viel, deswegen wollte ich mal wissen was ihr so gezahlt habt, bzw wie viel Zeit das wirklich in Anspruch, denn 3h klingt einfach zu viel für einen Profi. Oh und falls ihr einen Freundlichen kennt der die Arbeit im Raum OÖ + naher Umgebung für billiger macht dann nur her mit den Tipps :)
Übrigens ist ne Ducati Monster S2R 800.
die €60.-- für die lager klingen ok wenn es die originalen sind. bekommst manchmal nicht im nachbau weil sie vom hersteller gesperrt worden sind. 3h bei einem naked bike finde ich ein bisschen viel. ich habe heuer die lenkkopflager meiner triumph TE getauscht, mit vielen anderen sachen zusammen, aber ich denke mehr als 2h sollte das nicht dauern. du kannst das auch selbst machen wenn du ein bisschen schrauben kannst, ist keine große hexerei
den mayerhofer würde ich auch nicht empfehlen. die guzzi meines freundes wurde ebenfalls schlecht servisiert bzw. repariert dass es ein graus war. die guzzi vertretung musste er übrigens auf grund dieser, und vielleicht noch anderer, vorfälle abgeben.
damals war auch der sohn noch im rennsport aktiv, weshalb termine entweder spät vergeben wurden oder oftmals gar nicht eingehalten wurden.
na ganz so ist es nicht, wennst einen gewissenhaften prüfer beim "pickerl" hast bekommst es einfach nicth. hast einen unfall mit personenschaden kannst schnell eine teilschuld oder mehr erhalten. sogar einen reifenbindung ist in österreich gültig, wennst bestimmte reifen eingetragen hast dann musst entweder diese fahren oder du bist nicht legal unterwegs, siehe oben
Ignaz ist mein Name der 1er steht nur deswegen da weil ohne war schon besetzt ich bin beides nicht seit gefühlt 100 jahren vom können her gerade angefangen konnte ich noch nicht hochladen
mir würde auch was fehlen, und zwar so etwas wie "meine antworten" damit ich gleich sehe wr auf einen post von mir zurückgeschrieben hat. erleichtert die schnelle kommunikation erheblich
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3 § 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat,...
Eben. Der Lenker EINES Fahrzeuges. Im Gruppenfahren sind MEHRERE Fahrzeuge unterwegs.
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3 was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
Und wir verwandeln - duch Nichteinzahlung der Strafe vor Ort - den Betrachter einfach vom Polizisten zum Verhandlungssaal. Wo wir durch vorbringen der schon genannten Argumente wohl eine sehr gute Chance haben das dort in unserem Sinne entschieden wird.
Umso mehr, als das der Vorgesetzte (also das Ministerium) vom ersten Betrachter (dem Polizisten) das so in einer Broschüre gegenteilig sieht.
Wenn das wer durchgezogen hat, bitte sofort hier melden. Wir sind alle sehr gespannt.
tja man kann es drehen und wenden wie man will, selbst in der gruppe bin ich immer lenker eines fahrzeuges, weil mehrere kann ich nicht lenken.
überdies hilft ein präzedenzfall in österreich nichts weil wir dem ideal des Legizentrismus folgen, somit sind präzedenzfälle nichts anderes als einzelurteile
egal wer was wo schreibt, die STVO ist die grundlage für die regeln im straßenverkehr und da steht eindeutig:
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit Vorheriger Suchbegriffrechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
Suche ein Spray zur Risserkennung,waß habt ihr da für Erfahrungen? Frage nach weil ein Freund auf der Rennstrecke einen Abflug hatte. Der Rahmen hat ne Delle abbekommen, die Nähte sehen alle soweit gut aus, nix abgeplatzt oder sonstiges. Er wird den Rahmen auf jeden Fall auch nochmal ausmessen lassen. Danke schon mal im voraus.
wenn der rahmen eine delle hat dann brauchst du keine rissprüfung mehr machen, dann ist der rahmen schrott und gehört entsorgt.
hallo ich bin der ignaz, komme aus wien, habe 3 motorräder, ktm, triumph ond eine oldtimer honda. bin über 1000ps hier hergekommen und schau mir mal das forum an :-)