Die Verwaltungsstrafbehörde (das ist in der Regel die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion) kann besonders geschulte Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Organe der Polizei oder Straßenaufsichtsorgane) ermächtigen, wegen bestimmter, von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Euro einzuheben.
Gegen ein Organstrafmandat gibt es KEIN RECHTSMITTEL.
Wenn an Ort und Stelle bezahlt wurde ist die Sache gegessen.
Man kann aber jederzeit die Bezahlung verweigern. Dann wird man vom Beamten angezeigt und man bekommt eine (weil ja der Lenker der Behörde schon bekannt ist) Strafverfügung nach Hause geschickt, welche man dann auch beeinspruchen kann.