Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 15.05.2019 11:36von Schuttwegraeumer • 20 Beiträge
Es ist leicht anders wie man beim Lesen des Topics meinen würde.
Mein Motorrad wurde vor Monaten durch dem Wind (Fremdverschulden kann sein, gibt aber keine Hinweise darauf) umgeworfen und das Topcase hat eine Türe eines Autos stark verbeult.
An meinem Motorrad war eigentlich nix, jemand scheint es wieder aufgestellt zu haben.
Ich hätte es ja nicht bemekrt wenn nicht ein blauer Benachrichtigungszettel der Polizei dort gehangen hätte.
Ich habe der Versicherung eine Stellungsname abgegeben und für mich war das dann erledigt.
Die Versicherung wollte nochmal wissen wie das Fahrzeug geparkt war und welchen Ständer ich verwendet habe.
Dann war lange Ruhe.
Jetzt bekomme ich einen Anruf dass der Geschädigte klagt weil er den Schaden ersetzt haben will.
Scheinbar wenn der Wind ein ordnungsgemäß gepartes Motorrad umwirft und Eigentum dadurch beschädigt muss die Versicherung nicht zahlen, ist zumindest die Ansicht der Versicherung meines Fahrzeuges.
Dachte dass der Schaden schon lange gezahlt wurde.
Eure Meinung dazu?
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RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 15.05.2019 11:54von Robschi • 256 Beiträge
Seas!
Prinzipiell ist es so das jede Versicherung alle möglichen Wege versucht zu beschreiten um nicht zahlen zu müssen.
Unglücklicherweise - also für die Versicherung unglücklich - ist der Name der Plichtversicherung die jeder abschließen muss "HAFTPFLICHT-Versicherung".
Schon alleine in dem Namen steht also das sie die Pflicht haben zu haften. Und zwar für alle Schäden die das
versicherte Fahrzeug einem Dritten zufügt. Völlig egal welche Ursache das hatte.
Das ist eben der Sinn einer Haftpflichtversicherung, damit Dritte - im Streitfall - nicht an ihrem Schaden hängen bleiben.
Google mal nach Haftpflichtversicherung und eventuellen Ausnahmen. Und dann die Versicherung kontaktieren auf welcher Grundlage sie die Zahlung nicht leisten wollen.
Ist natürlich nur meine persönlichen Laienmeinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
lg
Robschi
Ich bin keine Signatur. Ich putze hier nur.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 15.05.2019 12:11von Robschi • 256 Beiträge
Soeben ein wenig gegoogelt.
Falscheinschätzung meinerseits. Das Wort Haftpflichtversicherung sagt NICHT das die Versicherung verpflichtet ist zu haften, sondern das jeder Fahrzeugbesitzer die Pflicht hat eine Versicherung zu haben.
Ist zwar von 2002, aber vielleicht hilft dir das ein wenig:
Aus dem 1000PS Forum.
lg
Robschi
Ich bin keine Signatur. Ich putze hier nur.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 15.05.2019 21:01von sevenfiftybiker • 58 Beiträge
Die Haftpflicht deckt sämtliche Ansprüche Dritter die durch das Fahrzeug entstanden sind ab. Dafür ist es unerheblich ob das Fahrzeug steht oder fährt.
Einzig wenn das Motorrad unsachgemäss abgestellt wurde (Grobfahrlässig) oder jemand in das Motorrad reinfuhr (dann haftet derjenige) kann sich die Versicherung drücken.
Sonst ist das ein klarer Haftpflichtschaden, denn das Motorrad hat den Schaden "verursacht".
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 15.05.2019 21:03von sevenfiftybiker • 58 Beiträge
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 16.05.2019 08:28von ignaz1 • 12 Beiträge
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Kfz entstehen. Da beim Parken das Fahrzeug nicht in Verwendung ist, ist die Haftpflichtversicherung leistungsfrei. In dem geschilderten Fall musst du also den Schaden aus der eigenen Tasche berappen, denn auch die private Haftpflichtversicherung, im zuge der Hausratsversicherung, wird nicht zahlen da diese bei Schäden durch erd-, land- oder luftgebundene Fahrzeuge ebenfalls leistungsfrei bleibt.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 16.05.2019 09:11von sevenfiftybiker • 58 Beiträge
@Schuttwegraeumer:
Bei welcher Haftpflichtversicherung bist du?
Ich habe kurz in den AVBs nachgeschaut, bei meiner Versicherung (Baloise CH) steht. "Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprüche.", bei den AVBs des ÖAMTC steht "Verwendung".
Das macht einen Unterschied!
Im ersten Fall ist der Schaden gedeckt, bei den zweiten AVBs nicht.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 16.05.2019 11:35von Pauli • 3 Beiträge
Die Sache mit der Haftung ist im Allgemein bürgerlichen gesetzbuch geregelt (kurz AGBG). Dort steht, dass wenn ich jemandem einen Schade zufüge, auch dafür hafte. Allerdings muss ich dafür ein schuldhaftes Verhalten zeigen. Kann ich nichts dafür, dann hafte ich auch nicht. Ein Beispiel: auf meinem Grund steht ein Baum und dieser wird nach einem Sturm aufs Nachbarhaus umgeworfen. Für den Sturm selbst kann ich nichts - somit trifft mich keine Schuld. Außer der Baum war nicht gesund und ich hätte damit rechnen müssen dass das passiert. umgemünzt auf das Moped: wenn der Ständer in Ordnung war, dann trifft mich auch keine Schuld.
Eine Haftpflichtversicherung befriedigt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Somit könnte die Versicherung in diesem Fall für eine Verteidigung bei der Klage eintreten. Das würde ich der der Versicherung einmal mitteilen.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 16.05.2019 13:20von sevenfiftybiker • 58 Beiträge
Zitat von Pauli im Beitrag #8
Die Sache mit der Haftung ist im Allgemein bürgerlichen gesetzbuch geregelt (kurz AGBG). Dort steht, dass wenn ich jemandem einen Schade zufüge, auch dafür hafte. Allerdings muss ich dafür ein schuldhaftes Verhalten zeigen. Kann ich nichts dafür, dann hafte ich auch nicht. Ein Beispiel: auf meinem Grund steht ein Baum und dieser wird nach einem Sturm aufs Nachbarhaus umgeworfen. Für den Sturm selbst kann ich nichts - somit trifft mich keine Schuld. Außer der Baum war nicht gesund und ich hätte damit rechnen müssen dass das passiert. umgemünzt auf das Moped: wenn der Ständer in Ordnung war, dann trifft mich auch keine Schuld.
Eine Haftpflichtversicherung befriedigt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Somit könnte die Versicherung in diesem Fall für eine Verteidigung bei der Klage eintreten. Das würde ich der der Versicherung einmal mitteilen.
Nicht mischen!
a) Gibt es ein Verschulden?
b) Kommt die Versicherung dafür auf
zu a)
Aus der Ferne nicht beurteilbar.
b)
Aus der Ferne ohne Kenntnisse der AVB nicht beurteilbar. Meine Versicherung würde für den Schaden aufkommen.
Zum Baumbeispiel, hier die rechtliche Situation in der Schweiz:
Wurde der Baum gepflanzt, dann haftet der Grundeingetümer (Baum gilt als geschaffenes Werk; Schuld ist derjenige der den Baum gepflanzt hat), ist der Baum natürlich gewachsen, dann nicht. Letzeres gilt z.B. bei einem Wald.
Im ersten Teil stellt sich nachher nur noch die Frage, welche Versicherung den Schaden bezahlen muss. Waren keine Erkenntnisse vorhanden, was auf eine mangelnde Pflaunzung/Pflege schliessen lässt und kann die Sturmstärke nachgewiesen werden (z.B. Dächer abgedeckt etc.): Elementarschadenversicherung des Geschädigten
Ansonsten: Privathaftpflicht
Bei grober Fahrlässigkeit: Keine Deckung des Grundeigentümers
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 16.05.2019 14:38von Pauli • 3 Beiträge
Über die Schweizer Gegebenheiten kann ich erhlicherweise nichts sagen. Ich beziehe mich hier rein auf die österreichische Rechtslage.
Und die allgemeinen Versicherungsbedingungen in Österreich folgen hier den Verbandsbedingungen laut VVO (oder sind besser als diese), weshalb ich mich traue diese Aussage zu treffen, ohne zu wissen wo er versichert ist.
Fakt ist, dass eine Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche befriedigt, und ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt (diese Abwehr kann auch gerichtlich mit Rechtsanwaltshilfe sein und bedarf keiner Rechtsschutzversicherung).
Mein Baumbeispiel soll zeigen, dass bei höherer Gewalt keine Haftung besteht. In diesem Beispiel müsste der Geschädigte eine Sturmversicherung für sein Eigenheim haben, damit dieser Schaden ersetzt wird. Das ist der Fall, weil eben kein Verschulden festgestellt werden könnte.
Grobe Fahrlässigkeit ist eine etwas speziellere Sache und hat aus meiner Sicht mit dem angeführten Bsp nichts zu tun.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 18.05.2019 09:50von Klaksi • 10 Beiträge
@Schuttwegraeumer berichte uns bitte wie das Ganze dann ausgegangen ist.
Gruß Klaksi
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 18.05.2019 22:47von Schuttwegraeumer • 20 Beiträge
Weiss ich noch nicht.
Bei der Versicherung handelt es sich um die Zurich Connect.
Es wurde derzeit nur mal Klage eingereicht.
Die Versicherung hat mir zugesichert dass wenn das Urteil zu ungunsten meiner Versicherung ausgeht ich keine Kosten tragen muss.
Mich hat es nur überrascht dass da der Autofahrer so einfach auf seinem Schaden sitzen bleiben kann.
Ok, wenn ein Ast auf dein Auto fällt ist es ja meist auch so.
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RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 22.10.2019 23:34von zabij • 8 Beiträge
Und wie sieht es bei dir aus, hast du alles geklärt ?
Also ich habe momentan auch ein kleines Problem mit meiner Versicherung und suche auch nach einigen Infos wie ich da vorgehen kann.
Da ich selbst etwas überfordert bin und nicht weiß wie ich vorgehen soll, habe ich mich umgesehen nach einem Fachmann der mir da helfen kann.
Lasse mich bald auch bei - Werbung gelöscht - beraten und schaue, dass die mir helfen in meiner Situation.
Ich persönlich weiß wirklich nicht wie ich da vorgehen soll..
Deshalb nervt mich meine Versicherung auch...werde die wahrscheinlich auch wechseln wenn es Zeit ist.
RE: Motorrad umgefallen, Opfer bleibt auf Schaden sitzen?
in Rechtliches 27.10.2019 18:24von Schuttwegraeumer • 20 Beiträge
Ich wollte mich in Verbindung setzen wie von der ZC gewollt aber die wussten von nix.
Da ich ja auch was zu tun habe habe ich das dann einfach nicht mehr weiter verfolgt.
Bisher ist nix gekommen, auch kein Brief oder Anruf.
Werde mich bei Gelegenheit mal erkundigen was da ist, vieleicht hat der Kläger die Klage zurückgezogen.
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