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Anonymverfügung

in Rechtliches 10.01.2019 21:09
von Robschi • 256 Beiträge

Die Anonymverfügung ist ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren". Es wird keine Person beschuldigt das vorgeworfene Vergehen begannen zu haben. Deswegen "Anonymverfügung".

Stattdessen wird eine Strafe an den Zulassungsbesitzer gesendet. Das macht durchaus Sinn, weil ja in den meisten Fällen auch der Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeug benutzt. Und falls nicht, könnte sich der Zulassungsbesitzer die einzuzahlende Summe von dem tatsächlichen Lenker holen. Das ist weniger Behördenaufwand als erst den Lenker auszuforschen.

Wird eine Anonymverfügung fristgerecht einbezahlt, ist das "abgekürzte Verfahren" zu Ende.

Man kann die Anonymverfügung auch ignorieren. Da passiert gar nichts und es kostet auch nichts.
Es wird dann allerdings ein ordentliches Verfahren eingeleitet.

Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig.
Man kann sich ja eh aussuchen ob man bezahlt oder nicht.


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zuletzt bearbeitet 10.01.2019 21:39 | nach oben springen


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