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  • Über die Schweizer Gegebenheiten kann ich erhlicherweise nichts sagen. Ich beziehe mich hier rein auf die österreichische Rechtslage.

    Und die allgemeinen Versicherungsbedingungen in Österreich folgen hier den Verbandsbedingungen laut VVO (oder sind besser als diese), weshalb ich mich traue diese Aussage zu treffen, ohne zu wissen wo er versichert ist.


    Fakt ist, dass eine Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche befriedigt, und ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt (diese Abwehr kann auch gerichtlich mit Rechtsanwaltshilfe sein und bedarf keiner Rechtsschutzversicherung).

    Mein Baumbeispiel soll zeigen, dass bei höherer Gewalt keine Haftung besteht. In diesem Beispiel müsste der Geschädigte eine Sturmversicherung für sein Eigenheim haben, damit dieser Schaden ersetzt wird. Das ist der Fall, weil eben kein Verschulden festgestellt werden könnte.

    Grobe Fahrlässigkeit ist eine etwas speziellere Sache und hat aus meiner Sicht mit dem angeführten Bsp nichts zu tun.

  • Die Sache mit der Haftung ist im Allgemein bürgerlichen gesetzbuch geregelt (kurz AGBG). Dort steht, dass wenn ich jemandem einen Schade zufüge, auch dafür hafte. Allerdings muss ich dafür ein schuldhaftes Verhalten zeigen. Kann ich nichts dafür, dann hafte ich auch nicht. Ein Beispiel: auf meinem Grund steht ein Baum und dieser wird nach einem Sturm aufs Nachbarhaus umgeworfen. Für den Sturm selbst kann ich nichts - somit trifft mich keine Schuld. Außer der Baum war nicht gesund und ich hätte damit rechnen müssen dass das passiert. umgemünzt auf das Moped: wenn der Ständer in Ordnung war, dann trifft mich auch keine Schuld.
    Eine Haftpflichtversicherung befriedigt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Somit könnte die Versicherung in diesem Fall für eine Verteidigung bei der Klage eintreten. Das würde ich der der Versicherung einmal mitteilen.

  • Moped ohne Typenschein gekauftDatum15.01.2019 15:14
    Thema von Pauli im Forum Rechtliches

    Hallo zusammen!

    Ich hab mir im Sommer vergangenen Jahres die Hilde zugelegt - ihres Zeichens eine für den Ring umgebaute Kilogixxer ohne Straßenzulassung.

    leider hat der Vorbesitzer den Typenschein nicht mehr gefunden seitdem er übersiedelt ist. Dachte mir: "Kein Problem - ich will sie ohnehin nicht anmelden und als Besitznachweis besorge ich mir später einfach ein Duplikat."

    Um eben bei einer eventuellen Verkehrskontrolle etwas mehr als nur den Kaufvertrag vorweisen zu können habe ich also mal beim Generalimporteur angefragt. Das Problem ist nur, dass die Hilde ursprünglich mal in Deutschland zugelassen war und in Österreich aber nie. Ergo ist sie auch nicht in der österreichischen Datenbank.

    Ob man in Deutschland allerdings die Erklärung vom Verkehrsamt annehmen würde weiß ich nicht. Ich überlege gerade ob es eine andere Art eines Besitznachweises gibt (eidesstattliche Erklärung oder etwas dergleichen), bzw. ob es wirklich ein schwerwiegendes Problem wäre bei einer Kontrolle - bzw. ob mir da ein Typenschein mit 2 weiteren Kaufverträgen (einmal Kauf vom Vorbesitzer und einmal Kauf von mir) bei ausländischen Kieberern nicht genauso zu einem Problem würde und ich mir das Ganze ohnehin gleich schenken kann.

    Jemand vielleicht eine gute Idee?

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