Hallo!
Es gab angeblich schon einige Fälle, wo Motorradfahrer bestraft wurden weil sie in der Gruppe versetzt gefahren sind. Begründet wurde das vom Beamten damit, da man angeblich auch als Motorradfahrer immer so weit als möglich rechts fahren muss. Also wurde jeweils die Motorradfahrer welche in der Gruppe versetzt links (aber noch immer in der eigenen Spur) fuhren, bestraft.
Diese Bestrafung ist aus zwei Gründen nicht korrekt.
Erstens lernt man dieses Gruppenfahren genau so bei den Fahrsicherheitstrainings bei der Polizei (http://www.vfv-wien.at/). Wenn man etwas von der Polizei (wenn auch in deren Privatzeit) erklärt bekommt und dann auf der Straße dafür bestraft wird, liegt der Fehler wohl beim Organmandat ausfüllendem Beamten der scheinbar keine Ahnung vom Motorradfahren hat.
Zweitens brachte das VERKEHRSMINISTERIUM im März 2015 eine Broschüre für Motorradfahrer heraus, in der steht wörtlich:
Verhalten bei Gruppenfahrten
- Gruppengröße maximal 5 - 7 Motorräder, bei größeren Gruppen mehrere Kleingruppen bilden
- jeder Fahrer erhält einen Gruppenplan
- eindeutige Treffpunkte für den Fall des "Verlorengehens" festlegen
- Reihenfolge festlegen, während der Fahrt keine Überholmanöver innerhalb der Gruppe
- innerhalb der Gruppe leicht versetzt fahren, um besser nach vorne sehen zu können
- ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, auch der beste Freund kann stürzen
- öfters Fahrpausen einhalten, etwa alle 45 Minuten eine Viertelstunde Pause
- alle Gruppenmitglieder tanken gleichzeitig
Diese Verhaltensregeln für Gruppenfahrten stehen auf Seite 20 dieser Broschüre.
Wenn das VERKEHRSMINISTERIUM Tipps zum gefahrlosen Gruppenfahren schriftlich aussendet, und der kleine Verkehrspolizist auf der Strafe will uns genau für die Umsetzung dieser Tipps bestrafen, scheint wohl auch klar zu sein wer hier im Unrecht ist.
Richtiges Verhalten, wenn man für versetzes Fahren in der Gruppe bestraft werden soll:
Den Beamten vor Ort auf diese beiden Punkte aufmerksam machen.
Bleibt er stur: NICHTS BEZAHLEN, anzeigen lassen, die Anzeige mit diesen beiden Punkten beeinspruchen. Ihr werdet gewinnen.
Wer immer mit Topcase fährt kann sich diese Broschüre ja ausdrucken und immer mitführen. Eure Biker-Kollegen von der Gruppe werden dankbar sein.
Unten die erwähnte Broschüre zum download. Wie schon gesagt, auf Seite 20 (im pdf auf Seite 11 von 14) findet ihr die entsprechende Passage.
lg
Robschi
Dateianlage:
Ich bin keine Signatur. Ich putze hier nur.
egal wer was wo schreibt, die STVO ist die grundlage für die regeln im straßenverkehr und da steht eindeutig:
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit Vorheriger Suchbegriffrechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3
egal wer was wo schreibt, die STVO ist die grundlage für die regeln im straßenverkehr und da steht eindeutig:
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit Vorheriger Suchbegriffrechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
nein!
sowohl das zuständige ministerium, (bmvit) als auch die, in diesem fachbereich, speziell geschulten beamten der verkehrsabteilung, empfehlen und lehren das versetzt fahren als sicherer, somit wäre das direkte hintereinander fahren eine eigene gefährdung im sinne der stvo.
ich würde mir, wie auch schon vom robschi angeführt, vor ort um eine eventuell drohende strafe keine sorge machen und mir die anzeige schicken lassen.
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat,...
Eben. Der Lenker EINES Fahrzeuges.
Im Gruppenfahren sind MEHRERE Fahrzeuge unterwegs.
Zitat von ignaz1 im Beitrag #3
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
Und wir verwandeln - duch Nichteinzahlung der Strafe vor Ort - den Betrachter einfach
vom Polizisten zum Verhandlungssaal. Wo wir durch vorbringen der schon genannten Argumente
wohl eine sehr gute Chance haben das dort in unserem Sinne entschieden wird.
Umso mehr, als das der Vorgesetzte (also das Ministerium) vom ersten Betrachter (dem Polizisten) das so in
einer Broschüre gegenteilig sieht.
Wenn das wer durchgezogen hat, bitte sofort hier melden.
Wir sind alle sehr gespannt.
Zitat von Metoo im Beitrag #5
Wenn das wer durchgezogen hat, bitte sofort hier melden.
Wir sind alle sehr gespannt.
Genau. Deswegen bringt es gar nichts hier jetzt darüber zu diskutieren. Wir werden das HIER nicht aufklären können.
Das bischen was die Anzeige mehr kostet als ein vor Ort bezahltes Organmandat ist es auf alle Fälle wert das mal durchzuziehen.
Fehlen eigentlich nur noch die gemeinsamen Ausfahrten...
Zitat von Metoo im Beitrag #5Zitat von ignaz1 im Beitrag #3
§ 7. Allgemeine Fahrordnung.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat,...
Eben. Der Lenker EINES Fahrzeuges.
Im Gruppenfahren sind MEHRERE Fahrzeuge unterwegs.Zitat von ignaz1 im Beitrag #3
was als zumutbar gilt liegt im auge des betrachters
Und wir verwandeln - duch Nichteinzahlung der Strafe vor Ort - den Betrachter einfach
vom Polizisten zum Verhandlungssaal. Wo wir durch vorbringen der schon genannten Argumente
wohl eine sehr gute Chance haben das dort in unserem Sinne entschieden wird.
Umso mehr, als das der Vorgesetzte (also das Ministerium) vom ersten Betrachter (dem Polizisten) das so in
einer Broschüre gegenteilig sieht.
Wenn das wer durchgezogen hat, bitte sofort hier melden.
Wir sind alle sehr gespannt.
tja man kann es drehen und wenden wie man will, selbst in der gruppe bin ich immer lenker eines fahrzeuges, weil mehrere kann ich nicht lenken.
überdies hilft ein präzedenzfall in österreich nichts weil wir dem ideal des Legizentrismus folgen, somit sind präzedenzfälle nichts anderes als einzelurteile
Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: gregvie79 Besucherzähler Heute waren 43 Gäste online. |
Forum Statistiken
Das Forum hat 146
Themen
und
939
Beiträge.
Heute waren 0 Mitglieder Online: |
Forum Software von Xobor | Forum, Fotos, Chat und mehr mit Xobor |