#21

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 08.04.2019 16:48
von chemo • 22 Beiträge

im normalfall bekommst die strafe fürs delikt, eine strafe für nichterteilung der lenkerauskunft und das führen eines fahrtenbuches vorgeschrieben!
den schein zwickens dir nicht, weil sie dir nicht nachweisen können, tatsächlich selbst gefahren zu sein!

zuletzt bearbeitet 08.04.2019 16:50 | nach oben springen

#22

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 08.04.2019 17:24
von Robschi • 256 Beiträge

Hallo Klotzfisch!

Zitat von klotzfisch im Beitrag #20
@Robschi: Letzter Absatz. Bin am Handy und hab mir da die Rechtsgrundlagen nicht durchgelesen, aber da steht "zusätzlich zur Strafe für das Delikt". Dh wenn die Strafe dafür Führerscheinentzug ist... *grübel*


Merke: Es sind immer zwei verschiedenen Verfahren!

Bei einem so schwerem Delikt bei dem es auch zum Führerscheinentzug kommt, bekommt man eine Geldstrafe. Wird diese Strafe einbezahlt gilt das Delikt als rechtlich begangen bzw abgeschlossen. Einzahlung = Schuldbekenntnis.

ERST NACHDEM 100% feststeht wer dieses Delikt begangen hat (Schuldeingeständnis), wird das Verfahren zum Führerscheinentzug in die Wege geleitet.

Dies wird auch deswegen so gehandhabt, weil man nach österreichischem Recht NICHT zweimal für ein Delikt bestraft werden darf. Deswegen wird der Führerscheinentzug auch nirgends und niemals als"Strafe" betitelt. Immer als "verpflichtende Massnahme" als Folge einer Strafe.

Der Satz "zusätzlich zur Strafe für das Delikt" kann sich also nur auf das erste Verfahren beziehen.

Ganz einfach deshalb weil ein Führerscheinentzug keine "Strafe" sondern eine "verpflichtende Massnahme" ist. "Verpflichtend" aber auch nur, wenn man den Schein wieder haben will. Die Nachschulungen besucht man also - im weitesten Sinne - freiwillig. Man muss ja nicht (z.B. Penionisten die eh bald den Schein zurück geben wollten).

Und freiwillige "Strafen" gibt es eigentlich nicht. Außer du bist Masochist.

lg
Robschi


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#23

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 08.04.2019 17:24
von Robschi • 256 Beiträge

Zitat von chemo im Beitrag #21
im normalfall bekommst die strafe fürs delikt, eine strafe für nichterteilung der lenkerauskunft und das führen eines fahrtenbuches vorgeschrieben!
den schein zwickens dir nicht, weil sie dir nicht nachweisen können, tatsächlich selbst gefahren zu sein!




lg
Robschi


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#24

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 09.04.2019 09:07
von klotzfisch • 38 Beiträge

Kennst dich offenbar top aus im Verwaltungsrecht! Daumen hoch.

Jurist von Beruf oder interessierter Laie?

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#25

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 09.04.2019 11:31
von Robschi • 256 Beiträge

Zitat von klotzfisch im Beitrag #24
Jurist von Beruf oder interessierter Laie?


Interessierter Laie.
Habe schon einige - also für mich - spektakuläre Erfolge erzielen können.

Unter anderem, dass ich einen Beamten der mich angezeigt hat, ziemlich eindeutig nachgewiesen habe, dass
er für diesen Beruf nicht geeignet ist und sie ihn doch mal psychologisch untersuchen sollten.
Seine Aussagen passten überhaupt nicht zusammen und er sah nicht einmal das beide Fahrstreifen in diese Richtung einen "Schwenker" nach rechts machten.

Ist nie wieder was zurück gekommen.

lg
Robschi


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#26

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 13.04.2019 23:27
von w_ds • 64 Beiträge

jo, bei der rennleitung gibts schon auch ein paar experten ...


Nur ein Tag auf dem Motorrad ist ein guter Tag.

Mein Blog: https://stevesmotorradblog.wordpress.com/
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#27

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 19.04.2019 08:24
von w_ds • 64 Beiträge

Zitat von Robschi im Beitrag #25
Zitat von klotzfisch im Beitrag #24
Jurist von Beruf oder interessierter Laie?


Interessierter Laie.



bei einer kontrolle haben die herren der rennleitung mal gemeint, ich hätte meinen DB-killer aus dem auspufftopf entfernt. dabei hat die bmw k1200s gar keinen DB-killer im original auspuff, denn der ist anders konstruiert. na das war eine diskussion ... irgendwann habens dann wen angerufen, der ihnen meine aussage bestätigt hat.


Nur ein Tag auf dem Motorrad ist ein guter Tag.

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#28

RE: Lenkerauskunft

in Rechtliches 19.04.2019 09:51
von Robschi • 256 Beiträge

Zitat von w_ds im Beitrag #27

bei einer kontrolle haben die herren der rennleitung mal gemeint, ich hätte meinen DB-killer aus dem auspufftopf entfernt. dabei hat die bmw k1200s gar keinen DB-killer im original auspuff, denn der ist anders konstruiert. na das war eine diskussion ... irgendwann habens dann wen angerufen, der ihnen meine aussage bestätigt hat.



Kann sein das ich das hier schon mal geschrieben habe.
Bei einem unserer Fahrer (Spedition) wurde von einer jungen blonden Polizistin beanstandet, dass die VORDERE Kennzeichenbeleuchtung defekt ist.

lg
Robschi


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